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Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.
Dafür sind die theoretischen Kenntnisse wichtige Voraussetzung.
Der theoretische Unterricht ist in Einheiten zu je 90 Minuten (?Doppelstunden?) aufgeteilt.
Er besteht inhaltlich aus dem Grundstoff, der für alle Klassen gilt und dem klassenspezifischen Stoff.
An wie vielen Stunden mindestens teilgenommen werden muss, hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab und ob man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse ist.
Der Fahrlehrer darf Sie erst dann zur Prüfung vorstellen, wenn die festgelegten Ausbildungsziele erreicht sind.
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind mindestens 12 Doppelstunden, bei der Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis mindestens 6 Doppelstunden Grundunterricht zu absolvieren.
Der klassenspezifische Unterricht muss mindestens folgende Stunden umfassen:
Klasse | Doppelstunden | Doppelstunden | Zusatzstoff |
Mofa | 6 | -- | -- |
AM | 12 | 6 | 4 |
A2* | 12 | 6 | 4 |
A1 | 12 | 6 | 4 |
A* | 12 | 6 | 4 |
B | 12 | 6 | 2 |
BE | 12 | 6 | 2 |
C | -- | 6 | 6 |
CE | -- | 6 | 4 |
D | -- | 6 | 18 |
D² | -- | 6 | 12 / 8 |
DE³ | -- | -- | -- |
L | 12 | 6 | 2 |
T | 12 | 6 | 6 |
* Beim Aufstieg von A1 nach A2 und A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgesehen. ² Bei Vorbesitz der Klasse C1 / C ³ Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben |